Eine sorgfältige Abwägung aller Vor- und Nachteile empfiehlt sich dennoch
Text: Thomas Gesterkamp
Foto: Alexander Bentheim
Die im Juli 2014 eingeführte Mütterrente gilt trotz ihres irreführenden Namens (Bezeichnungen wie »Elternrente« oder »Erziehendenrente« würden besser passen) auch für Väter – wenn diese sich in der Kleinkindphase intensiv um ihren Nachwuchs gekümmert haben. Sogar längst geschiedene Männer können rückwirkend von der Regelung profitieren, indem sie den Versorgungsausgleich neu berechnen lassen. Eine sorgfältige Abwägung aller finanziellen Vor- und Nachteile wie auch die psychischen Belastungen einer rechtlichen Auseinandersetzung empfiehlt sich dennoch.
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