»Beschneidung als Disziplinierungsmaßnahme«

Video-Dokumentation eines Symposiums zur genitalen Autonomie von Jungen, Mai 2014 in Köln

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Text: Alexander Bentheim (Redaktion)
Foto: Fiebke, photocase.de

Seit Inkrafttreten des §1631d BGB im Dezember 2012, welcher die Beschneidung von Jungen in Deutschland gesetzlich erlaubt, wird die Debatte – die im Vorfeld der gesetzlichen Regelung, schon aus Zeitgründen, viel zu kurz kam – zumindest in Fachkreisen immer wieder geführt. Dem Verein »MOGiS e.V. – Eine Stimme für Betroffene« und »pro familia NRW« ist es zu verdanken, dass im Mai 2014 nicht nur eine namhaft besetzte Veranstaltung in der Universität Köln stattfand, sondern sämtliche Beiträge als auch Videomitschnitte vorliegen – was schon deshalb wichtig ist, weil mit diesen nicht nur deren Inhalte, sondern auch Stimmungen transportiert werden.

Ein ausführlicher Kongressbericht von Gislinde Nauy und Walter Otte vom »Humanistischen Pressedienst« (hpd) gibt einen prägnanten Überblick des wissenschaftlichen Symposiums »Genitale Autonomie: Körperliche Unversehrtheit, Religionsfreiheit und sexuelle Selbstbestimmung – von der Theorie zur Praxis«, aber es lohnt auch, die Beiträge im O-Ton mitzuverfolgen, etwa von Prof. Dr. Jörg Fegert (»Eltern als beste Garanten der Kindesinteressen?«), Prof. Dr. Maximilian Stehr (»Zur medizinischen Tragweite einer Zirkumzision«), Prof. Dr. Matthias Franz (»Psychotraumatologische und psychoanalytische Aspekte der Jungenbeschneidung«), Dr. Jörg Scheinfeld (»Beschneidungserlaubnis und Verfassungsrecht«), Hans-Joachim Lenz (»Männliche Beschneidung als sexualisierte Gewalt«) und Dr. Jérôme Segal (»Die Beschneidung aus jüdisch-humanistischer Perspektive«). Alle weiteren Beiträge sind einzusehen über das Videoverzeichnis des »Facharbeitskreis Beschneidungsbetroffener im MOGiS e.V.«.

Gislinde Nauy und Walter Otte resümieren in ihrem Bericht, dass das Symposium nachdrücklich aufzeigte, »wie sehr sich Menschen unterschiedlichen kulturellen Hintergrundes darüber einig sind, dass der §1631d BGB nicht in ein modernes Rechtssystem mit einem ausgeprägten gesellschaftlichen Bewusstsein für Kinderrechte passt« und »Religionsfreiheit heute kein Freibrief mehr für Gewalt gegenüber Jungen sein [kann], die als Minderjährige ohne Einwilligungsfähigkeit beschnitten werden. Belastende körperliche, sexuelle und seelische Langzeitfolgen einer Beschneidung im Kindesalter sind belegt.«